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AG Karlsruhe, 09.07.2007 - 9 M 24041/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
Statthaftigkeit einer Vollstreckungserinnerung eines Drittschuldners
Auszug aus AG Karlsruhe, 09.07.2007 - 9 M 24041/07
Der Regelsatz des ALG II von EUR 345,- enthält u.a. einen Betrag, der zum Ansparen für oder zur Beschaffung von kleineren Anschaffungen gedacht ist, und daher ohne Gefährdung des notwendigen Unterhalts des Schuldners gepfändet werden kann (Zöller/Stöber, ZPO, § 850d Rdnr. 8, AG Wuppertal, 44 M 1295/06, Beschluss vom 7.5.07 ).
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09
Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung …
(AG Wuppertal, JurBüro 2007, 495; AG Karlsruhe, JurBüro 2007, 495 ohne weitergehende Begründung; AG Dresden, JurBüro 2009, 46, ohne weitergehende Begründung).(3) Fehl geht der Hinweis des AG Wuppertal (JurBüro 2007, 495), im Regelsatz sei ein Ansparanteil enthalten, der pfändbar sei.
- LG Dortmund, 16.10.2009 - 9 T 546/09
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Herabsetzung des Pfändungsfreibetrages …
Diese Beträge seien dann entbehrlich und damit pfändbar, ohne dass es zu einer Gefährdung des notwendigen Unterhalts komme (AG Wuppertal, Beschluss vom 07.05.2007, Az.: 44 M 12295/06; AG Dresden, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 582 M 5865/08; AG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.2007, 9 M 24041/07).